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Vor dem Hintergrund eines immer enger verbundenen Europas stellt sich die Frage, wie weit dieses Zusammenwachsen gehen soll und welche Kompetenzen auf der europäischen Ebene und welche auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt werden sollen.

  • Während Europaskeptiker schon heute zu viele Aufgaben in europäischer Verantwortung sehen,

  • sind die Europabefürworter für eine weitere Europäisierung der bisherigen Aufgaben der Mitgliedstaaten der EU.

Als besonders stark integriertes Modell wird ein Bundesstaat diskutiert („Vereinigte Staaten von Europa“), in dem die Nationalstaaten zugunsten eines neuen europäischen Staats aufgehen sollen. Aufgrund der kulturellen, sprachlichen, politischen und wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb Europas gilt dieses Modell auf absehbare Zeit als unrealistisch.
Vermutlich wird die Europäische Union auf lange Zeit ein Verbund weitgehend souveräner Staaten bleiben.

Aufgrund ihres institutionell verankerten Mischcharakters wird die Union als Gebilde sui generis angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Maastricht-Vertrag hierfür den Begriff „Staatenverbund“ geprägt.[5]

Um Zentralisierungstendenzen innerhalb der Union zu begegnen,
die mancherorts das kritische Schlagwort von der „Eurokratie“ speisen,
wurde die Union auf das Subsidiaritätsprinzip verpflichtet, wonach jede Aufgabe auf der untersten Ebene, auf der sie erledigt werden kann, angesiedelt werden soll.

Das Subsidiaritätsprinzip ist seit dem Vertrag von Maastricht fester Bestandteil der Verfassungsordnung von EG und EU (vgl. Art. 5 (3) EUV).

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Quelle:


bzw.