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Schwarz-Rot-Gold sind nach Art. 22 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
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Quelle:
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Schwarz-Rot-Gold sind nach Art. 22 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
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