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Nun offiziell: Deutschland ist kein Rechtsstaat, da keine Gewaltenteilung existiert

Das Urteil des EuGH (Aktenzeichen C-508/18, C-82/19, C-509/18) liegt nun schon fast einen Monat zurück (Urteilsspruch: 27.5 2019) und hätte wegen seiner Brisanz die Top-Meldung des letzten Monats in den deutschen Medien sein müssen. Doch die Berichterstattung in den deutschen Medien zu diesem Urteil, das weitaus mehr als nur eine juristische Marginale ist, fällt auffällig dürftig aus.

Das oberste EU-Gericht stellt fest: Deutschland ist kein Rechtsstaat

Der Europäische Gerichtshof hat den Staatsanwaltschaften in Deutschland verboten, europäische Haftbefehle auszustellen. Der Grund: Eine Behörde, die beim EuGH einen eueopaweiten Haftbefehl beantragt, muss “unabhängig“ sein. Das sei bei deutschen Staatsanwaltschaften jedoch nicht gegeben. Diese seien an Weisungen durch die Politik gebunden.

Der oberste europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil bestätigt, was ich in mehreren Artikeln schon seit Jahren schreibe: Deutschland ist kein Rechtsstaat, da ein solcher eine unabhängige Justiz voraussetzt. Diese gibt es aber in Deutschland nicht. Denn Staatsanwaltschaften und Richter sind gegenüber der Exekutive weisungsgebunden. Will heißen: Die Regierung steht über der Justiz, stellt Richter und Staatsanwälte ein, befördert oder entlässt diese und vor allem: Sie befindet darüber, ob ein Verfahren gegen eine Person (ob unschuldig oder schuldig) aufgenommen werden oder eingestellt werden soll. Mehr noch: Sie befindet, ob politisch störende Personen (Islamkritiker, EU-Kritiker, Kritiker am Merkel-System) grundlos angeklagt werden müssen und zu bestrafen sind. *

 

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Deutscher Rechtsstaat? Nur auf dem Papier.

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Prof. Alexander Peukert: Mit Merkel wurde der Rechtsbruch zur Maxime des politischen Handels

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Die deutsche Justiz hat einen gewaltigen Nachteil: Sie ist nicht frei, wie uns in den Medien seit 70 Jahren vorgelogen wird.

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Die Justiz ist der juristische Appendix der Regierung.

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Warum die Behauptung, Deutschland sei ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, ein Märchen ist

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Ein erheblicher Teil der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Zunft kann schlicht nur als hochkriminell bezeichnet werden.

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Quelle: