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Eine Grenze, die es nicht gibt, kann nicht illegal passiert werden

Sinn und Zweck des Abkommens kann man in einem Satz zusammenfassen:

Damit Grenzen nicht illegal überschritten werden, werden Grenzen und Grenzkontrollen abgeschafft.
Eine Grenze, die es nicht gibt, kann auch nicht illegal passiert werden. Man muss sie nicht bewachen und notfalls nicht verteidigen.

Das leuchtet ein, sogar jenen, die im Staatskundeunterricht Schiffchenversenken gespielt haben.

Diese Art, ein Problem zu entmaterialisieren, ist nicht ganz neu.

Was kommt als nächstes?

Als erstes bräuchten wir einen „Global Compact for Crime“, der Rest wird sich ergeben.

Zuerst erschienen in der Zürcher Weltwoche

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