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Um das Entstehen von etwaigen in und gegen Deutschland „einklagbaren Rechte[n] und Pflichten“ aus dem Migrationspakt wirksam zu verhindern, müßte sich Deutschland in der UN-Generalversammlung der Stimme enthalten und eine entsprechende Erklärung abgeben und diese auch als Votumserklärung („Explanation of Vote“) bei den Vereinten Nationen registrieren lassen.

Nur dieses Vorgehen hat völkerrechtliche Wirkung.

Hier der Brief eines Wählers an seinen Abgeordneten:

.... (siehe Link unten) ....'

 

Quelle:


Siehe dazu auch:

MdEP Prof. Dr. Jörg Meuthen findet in seiner Rede vom 29.11.2018 im EU-Parlament unmissverständliche Worte zum UN-Migrationspakt:

❝Behaupte also niemand, das EU-Parlament stünde auch nur halbwegs geschlossen hinter diesem hinterhältigen Pakt. Denn das stimmt nicht!❞


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  • Global Migration Compact