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In einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD fordern

  • Dr. Ludwig Englmeier als Initiator der vom Bundestag zugelassenen Petition 85565, sowie

  • Alexander Mitsch als Bundesvorsitzender der WerteUnion und

  • Vera Lengsfeld, als Mitinitiatorin der „Gemeinsamen Erklärung 2018“, 

gemeinsam 

  • eine Sondersitzung des Petitionsausschusses und

  • ein Moratorium für die Annahme des Migrationspaktes.

Als Minimalziel wollen sie einen Beschluss des Deutschen Bundestags an, in dem rechtliche Verpflichtungen für Deutschland durch einen Protokollzusatz zum Pakt definitiv ausgeschlossen werden.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

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...... (Ende des Briefes) .......

Wenn Sie unserem primären Anliegen nicht nachkommen wollen, so bitten wir Sie aber in jedem Falle, dafür zu sorgen, dass Deutschland aus dem Pakt keine Verpflichtungen erwachsen. Wenn überhaupt, dann darf eine Annahme höchstens erfolgen, wenn dem Protokoll ein ins englische übersetztes Dokument beigefügt wird, in dem Verpflichtungen abgelehnt werden und klargestellt wird, dass Deutschland den Vertrag wieder kündigen wird, wenn sich in der Zukunft herausstellen sollte, dass doch Verpflichtungen erwachsen sind.

Ein entsprechender Text könnte folgenden Inhalt haben:

Die Bundesregierung gibt zu dem Pakt folgende Erklärung ab:
Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich, auch völkergewohnheitrechtlich, nicht an den Pakt gebunden.
Die Bundesrepublik Deutschland schließt eine rechtliche Wirkung des Paktes auch nach nationalem Recht aus. Der Begriff der Migration wird nach der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.


Dem gesamten Pakt kommt keinerlei rechtliche Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland zu. Aus ihm lassen sich insbesondere keine Rechtspositionen und rechtlichen Ansprüche, ausdrücklich auch nicht im Rahmen verwaltungsrechtlicher Ermessensentscheidungen, insbesondere des Einzelnen beziehungsweise von Gruppen und Organisationen ableiten. Er hat auch keine sonstige, etwa auch rechtliche, Bindungswirkung für staatlicher Organe, insbesondere nicht im Rahmen einer Selbstbindung der Verwaltung und Gerichte. Der Begriff der Verpflichtung hat keinerlei Rechtswirkung.


Die Bundesrepublik Deutschland schützt die Meinungsfreiheit und schließt eine Einflussnahme auf diese im Sinne des Paktes aus.
Die Bundesrepublik Deutschland behält sich die Einrichtung von Sammelunterkünften auch für den Begriff der Migration unterfallende Personen vor. Sie wird solchen Personen grundsätzlich auch keinen, insbesondere gleichberechtigten, Zugang zu ihrem Sozialsystem, ihren Ausbildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie zu dem Arbeitsmarkt gewähren.


Die Bundesrepublik Deutschland behält sich insbesondere die Ausweisung und Abschiebung auch von dem Begriff der Migration unterfallenden Personen vor.

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie den Pakt kündigen wird, wenn ein deutsches oder europäisches Gerichte eine rechtliche Wirkung des Paktes feststellt oder den Pakt in einer Entscheidungsbegründung – ausdrücklich auch im Rahmen verwaltungsrechtlicher Ermessensentscheidungen – als Grundlage der getroffenen gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt.


Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie den Pakt kündigen wird,
wenn sie sich durch Umfang und Kosten der Migration überfordert sieht.

Wenn der Pakt, wie immer von den Befürwortern betont wird, tatsächlich keine rechtlichen Auswirkungen hat, sollte eine solche Protokollerklärung unproblematisch sein.

Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Nahles, bitte werden Sie Ihrer Verantwortung für die Zukunft dieses Landes gerecht und verhindern Sie, dass dieser Pakt in einem so sensiblen Bereich wie der Migrationspolitik in die nationale Souveränität Deutschlands eingreift.

Mit freundlichen Grüßen
Vera Lengsfeld, Dr. Ludwig Englmeier und Alexander Mitsch

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Quelle:

Suchbegriffe:

  • Global Migration Compact