'.......

Asyl dürfe nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein, sondern müsse zu einer objektiv-rechtlichen Regelung werden. Dies wäre möglich, wenn die derzeitige Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ im Grundgesetz in „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ geändert werde, wie dies beispielsweise der Freistaat Bayern vorgeschlagen habe.

Scharfe Kritik äußerte der Staatsrechtler an der Asylpolitik der von Merkel geführten Bundesregierung. Auch nach der momentan geltenden Rechtslage dürfe niemand in Deutschland Asyl beantragen, der aus einem anderen EU-Staat oder aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland gekommen sei.

„Das gleiche ergibt sich aus dem Europarecht, das heißt aus den Regelungen von Dublin. Beide Regelungen sind seit Herbst 2015 von Deutschland jedoch mißachtet worden, vor allem über die total haltlose und verfassungswidrige Grenzöffnung.“

......'

Quelle: