Drucken


Quelle:

 

Zum Mitsingen:

'....

Lied der Deutschen,
Musik: Joseph Haydn, Text: Hoffmann v. Fallersleben

 

Das Lied der Deutschen wurde 1952 durch einen Briefwechsel zwischen
Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss erneut zur Nationalhymne erklärt.

Darin richtete Adenauer an Heuss „die erneute Bitte der Bundesregierung,
das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen“ mit der Maßgabe,

dass „bei staatlichen Veranstaltungen […] die dritte Strophe gesungen werden [soll].“


Deutsche Nationalhymne, 3. Strophe


Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsche Vaterland !
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand !

Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland !


....'

Quelle:

 

Zum Mitsingen: