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Leitende Verwaltungsrichter schildern, wie das verfahrensverrechtlichte Asylverfahren unter dem Ansturm wegen Überlastung kollabiert und die Abschiebung abgelehnter Ayslbewerber unterläuft. Kleine Reformen - wie derzeit politisch angeboten - ändern nichts.

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Letzte Instanz: Amtsarzt, Pastor und Fußballverein

Ist der Pass nicht das Problem, scheitert eine Abschiebung häufig an vorgeblichen oder wirklichen Krankheiten. Häufig findet sich in den Akten ein Attest über sogenannte posttraumatische Belastungssyndrome. Ist das Attest fundiert, so ist dagegen nichts einzuwenden. Die Asylbewerber bleiben zunächst einmal zu Recht hier. Ihr Petitum wird in einem Klageverfahren z.B. nach Einholung von Gutachten umfassend geprüft. Oft beschränkt sich das im Eilverfahren vorgelegte „Gutachten“ allerdings auch auf wenige Zeilen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht reichen und häufig nur als Gefälligkeitsgutachten eingestuft werden können. Das Gericht lehnt bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen den Eilantrag dann in aller Regel ab. Problematisch wird die Angelegenheit allerdings dann, wenn ein solches Gefälligkeitsattest von einem Amtsarzt (!) der Kommune ausgestellt ist, die auch die Abschiebung vollzieht, was in letzter Zeit vorzugsweise in rot-grün regierten Kommunen häufig vorkommt. Meint der Amtsarzt, dass die angeblich kranke Person erst in einem Jahr wieder dem amtsärztlichen Dienst vorgestellt werden solle, wird auch eine Entscheidung des Gerichts, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden könne, in der Kommune meist nicht zur Abschiebung führen. Der eigene Amtsarzt ist der Kommune natürlich wichtiger als die Entscheidung eines Gerichts.

Der letzte Rettungsanker gegen eine Abschiebung ist schließlich der Pastor, die Kommunalpolitik und/oder der Fußballverein. CSU-Generalsekretär Scheuer hat es mit seinem (natürlich als rassistisch eingestuften) Hinweis auf den fußballspielenden ministrierenden Senegalesen auf den Punkt gebracht: Ein Flüchtling kann nichts Besseres tun, als sich im örtlichen Kirchenkreis oder Fußballverein zu engagieren und sich dort unentbehrlich zu machen. Sodann zählen nicht mehr Recht und Gesetz, die ein Bleiberecht eindeutig negieren, sondern nur noch der arme freundliche Ausländer, der sich so wunderbar in die Gemeinde integriert hat und allen Einwohnern und Kirchengemeindemitgliedern ans Herz gewachsen ist.

Im äußersten Notfall gewährt die Kirche auch Kirchenasyl:

Der betroffene Ausländer wird im Pfarrheim untergebracht. Die Behörden kennen den Aufenthaltsort des Abzuschiebenden. Die staatlichen Sozialleistungen laufen natürlich weiter. Obwohl die wirklich guten Menschen in der betreffenden Kirchengemeinde sitzen, zahlen nicht sie für den Aufenthalt des Abzuschiebenden, sondern selbstverständlich der Steuerzahler. Aber wegen der guten Menschen in den Kirchengemeinden traut sich der Staat nicht, jemanden aus dem Kirchenasyl heraus abzuschieben. Denn der dumme Steuerzahler zahlt für so vieles, da kommt es auf die Kosten des Kirchenasyls auch nicht mehr an.

Pastor und Amtsarzt vollenden, was Überforderung und Überlastung durch die Merkel-Politik sowie lange Verfahrenswege noch nicht geschafft haben:

Die Kapitulation unseres Rechtsstaats.

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