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(Rom) Am Montag (im August 2017, d. Red.) veröffentlichte der Heilige Stuhl die Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Migranten und Flüchtlings 2018. Der Papst fordert darin eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechtes. Das Ius soli (Geburtsortsprinzip) soll das Ius sanguinis (Abstammungsprinzip) ablösen, wo dieses noch in Kraft ist.

 

Streit um das Staatsbürgerschaftsrecht

In Italien, einem attraktive Ziel der Einwanderung aus aller Welt, das zudem als Durchgangsland in noch attraktivere EU-Staaten genützt wird, will die Linksregierung darin dem Papst folgen. Der Preis dafür ist eine heftige Debatte in der italienischen Öffentlichkeit. Dem Papst wird unterstellt, die Botschaft deshalb schon fünf Monate vor dem Welttag 2018 veröffentlicht zu haben, um Einfluß auf die innenpolitische Diskussion in Italien zu nehmen. Vertreter der italienischen Opposition konterten noch am Montag mit dem Hinweis, daß die Staatsbürgerschaft „kein Geschenk“ sei und „Kinder nicht aus dem Boden geboren werden“.

Das Ius soli besagt, daß ein neugeborenes Kind die Staatsbürgerschaft des Landes bekommt, in dem sich sein (manchmal auch zufälliger) Geburtsort befindet. Das Ius sanguinis koppelt die Staatsbürgerschaft an das Abstammungsprinzip, weshalb das Kind die Staatsbürgerschaft seiner Eltern erhält. Das Kind deutscher Eltern erhält die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn es aus welchem Grund auch immer in den USA geboren wurde.

Das Ius soli gilt traditionell in ganz Amerika, sowohl im angelsächsischen Norden als auch im lateinamerikanischen Süden. Das Ius sanguinis, das Abstammungsprinzip, entspricht hingegen der europäischen Tradition, wurde allerdings in verschiedenen Staaten zuletzt aufgeweicht. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die 2000 aufgrund der zahlreichen ins Land eingewanderten Ausländer ein Optionsmodell in das Staatsbürgerschaftsrecht einführte, prinzipiell das Ius sanguinis aber aufrecht ließ.

Papst Franziskus präsentiert unbeeindruckt „die gescheiterten Modelle einer multikulturellen Gesellschaft“

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Bedingungsloses Recht auf Migration und Staatsbürgerschaft

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„Migranten und Flüchtlinge aufnehmen und fördern“ – Papst fordert Preisgabe der Grenzen

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„Alle Migranten und Flüchtlinge aufnehmen“ – Nein zu Ausweisungen und Abschiebungen

„Alle Migranten und Flüchtlinge“ sollen „aufgenommen und geschützt“ werden und ihnen die Möglichkeit geboten werden, „sich als Personen in allen Dimensionen, die das Menschsein ausmacht, wie es der Schöpfer gewollt hat, zu verwirklichen.“

An einer einzigen Stelle kommt Franziskus auf den religiösen Aspekt zu sprechen, wenn er als eine von „allen Dimensionen“ auch die religiöse nennt und sagt, daß „allen sich im Staatsgebiet aufhaltenden Ausländern, die Bekenntnis- und Religionsfreiheit gewährleistet“, werden soll. Eine Aussage, die konkret im Moment vor allem die massive islamische Einwanderung nach Europa meint.

Der Papst erteilt „kollektiven und willkürlichen Ausweisungen von Migranten und Flüchtlingen“ eine Absage. Mit der von ihm geforderten Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts würde sich die Frage ohnehin erübrigen. Wer einmal Staatsbürger ist, der kann nicht mehr ausgewiesen oder abgeschoben werden. Eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist fast unmöglich, soll nicht die Rechtssicherheit, die Grundlage des Rechtsstaates und der staatlichen Gemeinschaft ist, in Frage gestellt werden.

Der päpstliche Forderungskatalog entspricht einer

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Aufforderung zur Selbstpreisgabe und Selbstaufgabe Europas.

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