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Das Problem der Einwanderung ist nicht neu. Der hl. Thomas von Aquin hat sich im 13. Jahrhundert schon mit diesem Thema in seiner berühmten „Summa theologiae“ befasst (s. I-II, Q. 105, art. 3).  

Aufbauen auf den Aussagen der Heiligen Schrift bezüglich des jüdischen Volkes setzte der bedeutende Kirchenlehrer sehr deutlich die Grenzen der Gastfreundschaft für Fremde fest. Vielleicht können auch wir einige Lehren daraus entnehmen.

Thomas von Aquin schreibt, dass nicht alle Zuwanderer gleich sind, somit die Beziehungen zu ihnen ebenfalls nicht gleichartig sind: einige sind friedlich, andere kriegerisch.

Jedes Land hat das Recht, zu entscheiden, welche Art der Zuwanderung als friedlich angesehen werden kann und zum Allgemeinwohl beiträgt  –  und welche Art feindlich und also dem Allgemeinwohl schädlich wird. 

Ein Staat darf wegen der rechtmäßigen eigenen Sicherheit  jenen die Einwanderung verweigern, die er als nachteiligt für das Wohl der Nation erachtet.

Ein zweiter Punkt bezieht sich auf die Gesetze Gottes und der Menschen: ein Staat hat das Recht, seine gerechten Gesetze durchzusetzen.

Thomas von Aquin analysiert anschließend die „friedliche“ Zuwanderung wie folgt:

„Dreifache Gelegenheit bot sich den Juden, mit Fremden friedlich zu verkehren: 1. Wenn Fremde durch ihr Land reisten.  –  2. Wenn Fremde in ihr Land kamen, um da zu bleiben, wie die advenae, die Ankömmlinge; und mit Rücksicht auf beide gab das Gesetz Vorschriften der Barmherzigkeit – wie angeführt in Exodus (22,20): „Einen Fremdling sollst du nicht unterdrücken und nicht bedrängen“  – und: „Auch einen Fremdling darfst du nicht bedrücken“ (23,9).

Hier erkennt der hl. Thomas, dass es Fremdlinge geben kann, die ein anderes Land auf wohlwollende Weise besuchen oder sich nur für eine gewisse Zeit dort aufhalten wollen. Diese Fremden sollen mit Barmherzigkeit, Respekt und Höflichkeit behandelt werden, als eine Pflicht, die sich allen Menschen guten Willens auferlegt. In diesen Fällen muss das Gesetz diese Fremdlinge gegen jede Misshandlung schützen.

Der Kirchenlehrer schreibt sodann:

„3. Wenn Fremde zum Ritus und zum gänzlichen Staatsleben mit dem erwählten Volke zugelassen werden wollten, wurde eine gewisse Ordnung beobachtet. Denn das Bürgerrecht wurde ihnen nicht sogleich verliehen; wie ja auch in 3 Polit. I. (Aristoteles) berichtet wird, dass bei einigen Völkern die Vorschrift bestand, erst wenn von  jemandem der Großvater und Urgroßvater dort wohnte, solle er das Bürgerrecht genießen können.“

Der hl. Thomas erwähnt hier diejenigen, die sich dauerhaft im Land niederlassen wollen. Hier setzt er zwei Bedingungen für deren Aufnahme: 1. der Wille der Fremdlinge, sich vollkommen in Leben und Kultur des Gastlandes zu integrieren. 2. Die Aufnahme solle nicht sofort geschehen. Die Integration sei ein Prozess, der Zeit braucht. Die Menschen müssen sich der neuen Kultur anpassen. Thomas zitiert Aristoteles, der sagt, dass ein solcher Prozess zwei oder drei Generationen dauern kann. Thomas aber bestimmt keine Zeit, sondern sagt nur, dass der Prozess sehr lange dauern kann.

Thomas von Aquin schreibt weiter: „Denn aus einem allzu raschen Zulassen von Fremden in den Staatsverband können viele Gefahren entstehen, da die so Aufgenommenen alles mitzuberaten hätten, was das Volk angeht, und doch noch nicht die Liebe zum Allgemeinwohl richtig festgewurzelt in sich trügen, so dass sie m anches gegen das Volkswohl versuchen könnten.“

Diese auf dem gesunden Menschenverstand basierende Darlegung klingt derzeit politisch inkorrekt, sie ist jedoch vollkommen logisch.

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