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Jeden Tag liest und hört der deutsche Michel in Qualitätsmedien und Staatsfunk wie wichtig die Integration der Migranten/Flüchtlinge/Schutzsuchenden ist. Seit September 2015 gab es unzählige – aus Steuern finanzierte – Aktionen um diesen Personenkreis in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Nachdem hochrangige Konzernvertreter am Anfang noch Arbeits- und Ausbildungsplätze versprachen, sind sie jetzt auffällig still geworden. Dafür wurden die Medien immer lauter. Jetzt ist angeblicher „Rassismus der Deutschen“ das alles beherrschende Thema.

Ein oberflächlicher Blick in die Statistik der Arbeitsagentur vermittelt den Eindruck, dass die sv- pflichtige Beschäftigung der Erwerbsfähigen aus den islamischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Syrien, Nigeria, Somalia und Eritrea voranschreitet. Verschwiegen wird allerdings, dass zunehmend mehr Personen aus diesen Ländern Teilzeit- Jobs haben (über 450,00 € monatlich) und damit als sv-pflichtig Beschäftigte in der Statistik geführt werden. Sie stocken dann mit Mitteln des Jobcenters (unseren Steuern) auf – und die Statistik stimmt.


Motto: Es geht voran mit der Integration !

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Eine muslimische Anwältin für Arbeitsrecht erläutert, welche Pflichten der Arbeitgeber hat, um die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz zu gewähren. Natürlich kein Wort zu den Kosten, die im Falle der Beschäftigung eines religiösen Muslims bis zu 40 zu bezahlende Arbeitstage im Jahr betragen können, wo während der bezahlten Arbeitszeit gebetet wird oder die Minderleistung (bzw. das Krankschreiben) während des Ramadan vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Und natürlich auch kein Wort zum EuGH-Urteil.

Aus meiner Sicht haben immer mehr deutsche Arbeitgeber diese – in der EU einmalige – Rechtslage erkannt und stellen keine Muslime mehr ein. In der EU finanzieren nur die Deutschen die muslimische Religionsausübung am Arbeitsplatz! In Österreich gibt es keine Gebete am Arbeitsplatz, die werden am Abend nachgeholt. Und kein Unternehmer in Österreich muss die Minderleistung im Ramadan bezahlen. Burka und Niqab sind in Österreich verboten. Die österreichischen Arbeitgeber empfehlen den muslimischen Arbeitnehmern während des Ramadan Urlaub zu nehmen.

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Wir schauen da mit Spannung auf die Landtagswahlen in Bayern und Hessen im Oktober und in Bremen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg im nächsten Jahr. Hinzu kommen die EU-Wahl und die Kommunalwahlen in 12 Bundesländern innerhalb der nächsten 15 Monate. So wie es heute aussieht, werden in einigen Bundesländern so schnell keine arbeitsfähigen Koalitionen zustande kommen. Damit werden auch die Wirtschaftsvertreter gezwungen, Farbe zu bekennen und ihre Informationspolitik zu den Kosten bei der Beschäftigung religiöser Muslime zu ändern.

Erst nach diesen Wahlen besteht Hoffnung, dass die Kammern und Verbände das Wissen um die Kosten der Beschäftigung religiöser Muslime und um die EuGH-Rechtsprechung nicht mehr blockieren werden.
Der EuGH hat die Anwendung der Neutralitätsregel durch die Unternehmer als legal eingestuft und ihnen damit ihre unternehmerische Freiheit zurückgegeben – nur weiß das aktuell kaum ein deutscher Unternehmer.

Die Neutralitätsregel kann seit dem 14.03.2017 in allen EU-Ländern von den Unternehmen eingeführt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten: Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.

Rainer M. Wolski 06.08.2018

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